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Fachklinik Wendepunkt
Rehabilitationseinrichtung für Abhängigkeitskranke
im Verbundsystem der Drogenhilfe Köln gGmbH

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Formale Voraussetzungen Voraussetzungen seitens der Patienten  
Für substituierte Patienten Kontraindikationen Ausschlußkriterien
 
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   Aufnahmevoraussetzungen Pfeil weiter Voraussetzungen seitens der substituierten Patienten
 
   

Folgendes ist zu beachten, damit wir einen substituierten Patienten aufnehmen können:

  • Die Substitutionsbehandlung erfolgt nach den jeweils aktuellen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und den BUB-Richtlinien

  • Die pychosoziale Begleitung erfolgt durch eine Drogenberatungsstelle oder eine vergleichbar qualifizierte andere Stelle

  • Zeitnah vor der Aufnahme wird der Nachweis der substituierenden Stelle über den fehlenden Beigebrauch erbracht - alternativ erfolgt die Durchführung einer Teilentgiftung mit nahtlosem Übergang in unsere Klinik. Eine Teilentgiftung ist auch erforderlich, wenn ein problematischer Alkoholkonsum oder ein Cannabiskonsum besteht.

  • Die Methadondosis liegt nicht über 60 mg/Tag. Bei anderen Substitutionsmitteln besteht eine äquivalente Dosierung. Wir brauchen eine schriftliche Mitteilung über die aktuelle Dosis spätestens 4 Tage vor Aufnahme.

Außerdem sollten folgende Fragen verbindlich abgeklärt sein, bevor wir einen substituierten Patienten aufnehmen können:

  • Besteht die Möglichkeit der Fortführung der Substitution im Falle eines Scheiterns der stationären Behandlung? (Absprache mit substituierendem Arzt und der Drogenberatungsstelle)

  • Welche Klinik könnte den Patienten ggfls. kurzfristig zur Entgiftung aufnehmen, wenn eine ambulante Substitution nach Behandlungsabbruch nicht möglich ist?

  • Besteht die Möglichkeit der Fortführung der Substitution, wenn im Einzelfall die Entwöhnungsbehandlung unter Beibehaltung der Substitution regulär beendet wurde? (Absprache mit substituierendem Arzt und der Drogenberatungsstelle)

 
       
       

 

 
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