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Folgendes ist zu beachten, damit
wir einen substituierten Patienten aufnehmen können:
- Die Substitutionsbehandlung erfolgt nach den jeweils aktuellen
betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und den BUB-Richtlinien
- Die pychosoziale Begleitung erfolgt durch eine Drogenberatungsstelle
oder eine vergleichbar qualifizierte andere Stelle
- Zeitnah vor der Aufnahme wird der Nachweis der substituierenden
Stelle über den fehlenden Beigebrauch erbracht - alternativ
erfolgt die Durchführung einer Teilentgiftung mit nahtlosem
Übergang in unsere Klinik. Eine Teilentgiftung ist auch erforderlich,
wenn ein problematischer Alkoholkonsum oder ein Cannabiskonsum
besteht.
- Die Methadondosis liegt nicht über 60 mg/Tag. Bei anderen
Substitutionsmitteln besteht eine äquivalente Dosierung.
Wir brauchen eine schriftliche Mitteilung über die aktuelle
Dosis spätestens 4 Tage vor Aufnahme.
Außerdem sollten folgende Fragen verbindlich abgeklärt
sein, bevor wir einen substituierten Patienten aufnehmen können:
- Besteht die Möglichkeit der Fortführung der Substitution
im Falle eines Scheiterns der stationären Behandlung? (Absprache
mit substituierendem Arzt und der Drogenberatungsstelle)
- Welche Klinik könnte den Patienten ggfls. kurzfristig zur
Entgiftung aufnehmen, wenn eine ambulante Substitution nach Behandlungsabbruch
nicht möglich ist?
- Besteht die Möglichkeit der Fortführung der Substitution,
wenn im Einzelfall die Entwöhnungsbehandlung unter Beibehaltung
der Substitution regulär beendet wurde? (Absprache mit substituierendem
Arzt und der Drogenberatungsstelle)
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